Alle Betreiber einer Fett- oder Ölabscheideranlage sind verpflichtet selbstständig dafür zu sorgen, dass Wartungen und Eigenkontrollen des Abscheiders durchgeführt werden. Ölabscheider sind gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens vierwöchentlich zu leeren und reinigen. Wenn ein Betreiber durch monatliche Kontrollen jedoch sicherstellt, dass der Ölabscheider sein Schlamm- und Leichtflüssikkeitsvolumen nicht übersteigt, räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerung ein. Sobald dieses Volumen jedoch überschritten wird ist eine Leerung und Reinigung unverzüglich vorzunehmen. Damit Wartung und Reparaturarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden können, ist die monatliche Eigenkontrolle unerlässlich. Wartungen sind bei Ölabscheidern halbjährlich und bei Fettabscheider jährlich durchzuführen. Alle Zeitpunkte und Ergebnisse der monatlichen Eigenkontrollen, sowie der halb- oder jährlichen Wartungen müssen im Betriebstagebuch dokumentiert werden. Gerne begleiten wir Sie bei jedem Schritt und sind Ihr fachkundiger Ansprechpartner.
Alle Betreiber einer Fett- oder Ölabscheideranlage sind verpflichtet selbstständig dafür zu sorgen, dass Wartungen und Eigenkontrollen des Abscheiders durchgeführt werden. Ölabscheider sind gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens vierwöchentlich zu leeren und reinigen. Wenn ein Betreiber durch monatliche Kontrollen jedoch sicherstellt, dass der Ölabscheider sein Schlamm- und Leichtflüssikkeitsvolumen nicht übersteigt, räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerung ein. Sobald dieses Volumen jedoch überschritten wird ist eine Leerung und Reinigung unverzüglich vorzunehmen. Damit Wartung und Reparaturarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden können, ist die monatliche Eigenkontrolle unerlässlich. Wartungen sind bei Ölabscheidern halbjährlich und bei Fettabscheider jährlich durchzuführen. Alle Zeitpunkte und Ergebnisse der monatlichen Eigenkontrollen, sowie der halb- oder jährlichen Wartungen müssen im Betriebstagebuch dokumentiert werden. Gerne begleiten wir Sie bei jedem Schritt und sind Ihr fachkundiger Ansprechpartner.
Alle Betreiber einer Fett- oder Ölabscheideranlage sind verpflichtet selbstständig dafür zu sorgen, dass Wartungen und Eigenkontrollen des Abscheiders durchgeführt werden. Ölabscheider sind gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spätestens vierwöchentlich zu leeren und reinigen. Wenn ein Betreiber durch monatliche Kontrollen jedoch sicherstellt, dass der Ölabscheider sein Schlamm- und Leichtflüssikkeitsvolumen nicht übersteigt, räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerung ein. Sobald dieses Volumen jedoch überschritten wird ist eine Leerung und Reinigung unverzüglich vorzunehmen. Damit Wartung und Reparaturarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden können, ist die monatliche Eigenkontrolle unerlässlich. Wartungen sind bei Ölabscheidern halbjährlich und bei Fettabscheider jährlich durchzuführen. Alle Zeitpunkte und Ergebnisse der monatlichen Eigenkontrollen, sowie der halb- oder jährlichen Wartungen müssen im Betriebstagebuch dokumentiert werden. Gerne begleiten wir Sie bei jedem Schritt und sind Ihr fachkundiger Ansprechpartner.
Bei der monatlichen Eigenkontrolle koordinieren und übernehmen wir folgende Arbeiten für Sie:
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In den halbjährlichen Wartungen von Ölabscheidern führen wir folgende Arbeiten für Sie durch:
In den jährlichen Wartungen von Fettabscheidern führen wir folgende arbeiten für Sie durch:
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